Prävention

Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. In diesem Sinne nimmt die Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einen besonderen Stellenwert in unserer Arbeit ein.

Unterstützung und Beratung

Das Diözesanbüro unterstützt dich als Ansprechpartner bei organisatorischen Fragen. Gleichzeitig fungieren wir als erste Anlaufstelle, wenn du Beratungsbedarf hast und begleiten dich natürlich im Ernstfall bei der Suche nach und im Kontakt mit geeigneten Fach- und Beratungsstellen. Schreibt gerne eine Mail an praevention@dpsg-koeln.de oder an die zuständige Bildungsreferentin klara.vohsels@dpsg-koeln.de oder an vorstand@dpsg-koeln.de.

Zudem gibt es auch einen FAQ-Bereich mit den wichtigsten Fragen zum Thema Prävention.

Beratungstelefon

Während der Sommerferien NRW und während des Pfingstwochenendes stehen wir dir im Falle einer eintretenden Krise unter der Telefonnummer +49 221 937020-29 für eine erste Hilfestellung zur Verfügung. Die Nummer wird Tag und Nacht auf ein Mobiltelefon umgeleitet, damit du sehr schnell jemanden erreichst, der dich unterstützen wird. Natürlich müssen in einem Notfall erst alle wichtigen Schritte vor Ort eingeleitet werden. Das heißt, wenn nötig, alle betroffenen Personen in Sicherheit bringen und die Rettungsleitstelle (112) anrufen. Im Anschluss kann ein Gespräch mit uns jedoch sehr hilfreich sein. Auch in Fällen, in denen keine Gefahr für Leib und Leben bestanden hat, du aber vor einem Problem stehst, kannst du uns anrufen. Das kann besonders bei Fragestellungen im Bereich Kindesschutz und Prävention notwendig werden. Die Nummer ist auch außerhalb der Ferien zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.

Ansprechpartner

Moritz Cremers
Referent*in
Moritz.Cremers@dpsg-koeln.de
Klara Vohsels
Bildungsreferentin
klara.vohsels@dpsg-koeln.de

Maßnahmen zur Prävention

Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist seit langem fest in der Ordnung und Ausbildung der DPSG verankert. Ergänzt werden unsere Maßnahmen durch die Vorgaben des staatlichen und kirchlichen Rechts.

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Nur wenn Kinder und Jugendliche das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden, ihnen zugehört wird und ihre Meinung ernst genommen wird, werden sie dazu ermutigt, ihre Anliegen zu äußern und ihre Grenzen kennen- und kommunizieren zulernen. Deshalb setzen sich unsere Leitenden in ihrer Ausbildung mit verschiedenen Formen der Partizipation auseinander und lernen, diese altersgerecht aufzubereiten und einzusetzen.

Präventions- und Vertiefungsschulungen

Die Präventionsschulungen sollen sensibilisieren, Wissen vermitteln und die Handlungssicherheit der Leitenden stärken. Es gibt dabei folgende Unterscheidung:

  • Präventionsschulung Basis Plus (8h) = Bausteine 2d + 2e
  • Vertiefungsschulung (3h) muss alle 5 Jahre nach der Basis Plus Schulung besucht werden

Nach festgelegten Kriterien (Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen) ist definiert, wer sich nach einem Curriculum des Erzbistum Köln schulen lassen muss.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich im Vergleich zu einem normalen Führungszeugnis darin, dass neben Sexualstraftaten auch Verurteilungen wegen Sexualdelikten und anderen Straftatbeständen aufgeführt werden, die hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen relevant sein können. Nach festgelegten Kriterien (Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen) ist definiert, wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und vorlegen muss.

Verhaltenskodex

Jede Gliederung der DPSG hat einen eigenen Verhaltenskodex, in dem grundlegende Regeln und Handlungsorientierungen für Bereiche wie Gestaltung von Nähe und Distanz, Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen, etc. festgehalten sind. Alle Mitglieder der DPSG unterschreiben vor Beginn ihrer Tätigkeit diesen Verhaltenskodex (ehemals die Selbstverpflichtungserklärung).

Hier findet ihr den Verhaltenskodex der DPSG Köln

Institutionelles Schutzkonzept

Jede Gliederung der DPSG hat in einem Institutionellen Schutzkonzept alle Maßnahmen, Vorgehensweisen und Ansprechpartner*innen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammengefasst. Das Institutionelle Schutzkonzept ist öffentlich einsehbar, meist über die Homepage.

Hier findet ihr das Institutionelle Schutzkonzept der DPSG Köln